Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner der Zeilhofer Handhabungstechnik GmbH & Co. KG
Vorwort
Die Zeilhofer Handhabungstechnik GmbH & Co. KG ist ein weltweit führendes Unternehmen im Vertrieb, Planung und Herstellung von Hebehilfen, Manipulatoren, Hubachsen und entsprechenden Vorrichtungen.
Wir stehen zu unserer unternehmerischen Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Umwelt und Gesellschaft und erwarten dies ebenso von unseren Lieferanten und Geschäftspartner.
Die Nachfolgenden Mindestanforderungen formulieren die Anforderungen der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG an alle Geschäftspartner zu Menschenrechten, Arbeitsstandards, Geschäftsethik und Umwelt. Die Mindeststandards basieren auf der Menschenrechtserklärung und den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, den Leitsätzen für multinationale Unternehmen der OECD sowie den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Die Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG hat sich für die eigene betriebliche Praxis mit Ihrem Verhaltenskodex dieselben Bestimmungen und Standards auferlegt. Darüber hinaus erwarten die Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG, dass sich Geschäftspartner uneingeschränkt an alle geltenden Regel und Gesetze halten. Die Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG behält sich außerdem vor, deren Einhaltung zu überprüfen und bei Verstößen Konsequenzen zu ziehen.
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1. ARBEITS- UND MENSCHENRECHTSSTANDARTS
1.1 EINHALTUNG DER MENSCHENRECHTE
Lieferanten und Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG sind aufgefordert, die weltweit geltenden Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte zu respektieren und deren Einhaltung zu fördern. Als Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG erwarten wir, dass sie alle Geschäftsaktivitäten in ihrem eigenen Einflussbereich darauf hinwirken, dass sie selbst und keiner ihrer eigenen Geschäftspartner Menschenrechtsverletzungen begehen oder daran beteiligt sind.
1.1 ÄCHTUNG VON KINDER- UND ZWANGSARBEIT
Lieferanten und Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG dürfen unter keinen Umständen Kinder- und Zwangsarbeit einsetzten oder mit Geschäftspartnern zusammenarbeiten, die das tun. Als Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG sind sie angehalten, sich an die Mindestanforderungen der ILO- Konventionen zum Mindestalter für die Zulassung von Beschäftigung sowie zum Verbot von Kinderarbeit zu halten (ILO 138 und 182).
1.3 SCHUTZ VOR DISKRIMINIERUNG
Lieferanten und Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG sind verpflichtet jegliche Diskriminierung aufgrund von ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Krankheit, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer oder gewerkschaftlicher Betätigung zu unterlassen.
1.4 Vereinigungsfreiheit
Lieferanten und Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG haben die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kolektivverhandlungen zu wahren. Dafür haben sie sicherzustellen, dass ihre Arbeitnehmer sich entsprechend der gültigen Gesetzte zusammenschließen, einer Gewerkschaft beitreten oder eine Vertretung bilden können.
1.5 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ
Lieferanten und Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG halten sich an die jeweils anwendbaren nationalen Bestimmungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Als Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG unterstützen sie die Weiterentwicklung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
1.6 LÖHNE, ARBEITSZEITEN UND ZUSATZLEISTUNGEN
Lieferanten und Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG sind aufgefordert für eine angemessene Entlohnung ihrer Mitarbeiter zu sorgen, die den gesetzlichen Mindestanforderungen zu Mindestlöhnen, Tarifgesetzten und gesetzlichen Sozialleistungen entsprechen. Sollten gesetzliche oder Tarifvertragliche Regelungen nicht vorliegen, orientiert sich die Entlohnung an den branchenspezifischen und ortsüblichen Vergütungen und Leistungen.
2. GESCHÄFTSETHIK UND MARKTVERHALTEN
2.1 RECHTSKONFORMITÄT
Die Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG erwarte von ihren Lieferanten und Geschäftspartnern uneingeschränkte Integrität. Sie verpflichten sich im Rahmen ihrer unternehmerischen Verantwortung zur Einhaltung aller jeweils gültigen Gesetzte und Regelungen, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zur Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG bestehen.
2.2 KORRUPTIONSVERBOT
Die Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG erwartet von Ihren Lieferanten und Geschäftspartnern eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form von Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Betrug oder Untreue im Geschäftsverkehr. Als Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG verpflichten Sie sich sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter und Unternehmensvertreter keine Bestechungsgelder oder sonstige Formen von Vorteilsgewährungen gegenüber Kunden, Amtsträgern oder sonstigen Dritten anbieten oder annehmen
2.3 VERMEIDUNG VON INTERESSENSKONFLIKTEN
Lieferanten und Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG sind aufgefordert, ihre Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien zu treffen und sich nicht von persönlichen Interessen oder Beziehungen beeinflussen zu lassen.
2.4 FAIRES MARKTVERHALTEN
Lieferanten und Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG müssen die jeweils gültigen Gesetze zum Kartell- und Wettbewerbsrecht einhalten. Als Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG achten sie den fairen Wettbewerb und halten sich an das Verbot über wettbewerbswidrige Absprachen mit Wettbewerbern und Lieferanten.
2.5 SCHUTZ VON DATEN UND GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN
Lieferanten und Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG müssen die jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten beachten. Als Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG sind sie zudem verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG bekannt werden als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
2.6 VERGÜTUNG UND ARBEITSZEITEN
Alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Branchenstandards über Vergütung und Leistungen sind einzuhalten. Abzüge von Leistungen als disziplinarische Maßnahme sind nicht erlaubt. Ebenso sind Leistungsabzüge, welche vom nationalen Recht nicht vorgesehen sind, ohne ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers unzulässig.
Alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Branchenstandards über Arbeitszeiten sind einzuhalten. Überstunden müssen freiwillig sein.
3. UMWELTSCHUTZ UPRODUKTSICHERHEIT
3.1 ÖKOLOGISCHE VERANTWORTUNG
Lieferanten und Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG haben im Bezug auf den Umweltschutz verantwortlich und nachhaltig zu wirtschaften und verpflichten sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die Umwelt zu schützen und negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und Ressourcen zu schonen. Dafür halten sie alle jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz und Nachhaltigkeit ein und besitzen alle für ihr Unternehmen erforderlichen Umweltgenehmigungen und Lizenzen. Chemikalien und andere Stoffe/Gefahrstoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen können, müssen identifiziert sein. Für sie ist ein geeignetes Gefahrstoffmanagement einzurichten, damit sie durch entsprechende Vorgehensweisen sicher gehandhabt, gelagert, transportiert und entsorgt werden können.
3.2 ABFALL UND EMISSION
Lieferanten und Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG verfügen über geeignete Systeme, die den sicher Umgang mit Abfall, Luftemission und Abwasser gewährleisten. Es wird erwartet, dass Lieferanten und Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG ein geeignetes Umweltmanagementsystem einsetzten, um Ihre ökologischen Verantwortung gerecht zu werden. Es wird empfohlen, dass die Lieferanten und Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG entsprechende Kohlenstoffdioxid- und/ oder Umweltbilanzen für ihre Produkte und Dienstleistungen erstellen.
3.3 PRODUKTSICHERHEIT
Lieferanten und Geschäftspartner der Zeilhofer HHT GmbH & Co. beachten alle jeweils anwendbaren produktsicherheitsrechtlichen Vorschriften. Alle Produkte und Dienstleistungen müssen bei Lieferung die vertraglich festgelegten Kriterien für Qualität, Sicherheit und Kennzeichnung erfüllen.
3.4 VERANTWORTUNGSVOLLE ROHSTOFFLIEFERKETTE
Die Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG erwartet von ihren Lieferanten und Geschäftspartnern die Sicherstellung einer verantwortungsbewussten Ressourcenbeschaffung. Sie sind angehalten, die Beschaffung und Verwendung von Konfliktmaterialien zu vermeiden, die rechtswidrig oder durch ethisch verwerfliche oder unzumutbare Maßnahmen erlangt werden. Zur Einhaltung ihrer Sorgfaltspflicht entlang der Lieferketten empfehlen wir die Nutzung geeigneter Dokumentationsmaßnahmen.
4. KONTROLLE DER EINHALTUNG UND MELDUNG VON VERSTÖSSEN
4.1 KONTROLLE DER EINHALTUNG
Die Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette mit geeigneten Mitteln zu überprüfen. Die Prüfung kann mittels Fragebogen (Lieferantenselbstauskunft) oder durch den Einsatz von Experten vor Ort erfolgen, wobei letzteres nur nach vorheriger Ankündigung und in Anwesenheit von Vertretern des Geschäftspartners erfolgen darf. Die eigenverantwortliche Einhaltung der Nachhaltigkeitsstandards muss so erfolge, dass der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG keine weiteren Kosten entstehen.
4.2 MELDUNG VON VERSTÖSSEN
Das Hinweisgebersystem der Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG ist für Hinweise auf schwere Regel- und Rechtsverstöße von firmenangehörigen Mitarbeitern zuständig. Im Rahmen eines transparenten und fairen Verfahrens, werden Hinweisgebende, Betroffene und das Unternehmen gleichermaßen geschützt. Bei konkreten Anhaltspunkten auf ein potenzielles Fehlverhalten bitten wir, dieses an info@zeilhofer-handhabung.de zu melden.
5. Bearbeitung des Kodex
Zeilhofer HHT GmbH & Co. KG wird diesen Kodex regelmäßig prüfen und, wo nötig und angebracht, Änderungen vornehmen. Wichtige Änderungen werden den Lieferanten stets mitgeteilt. Die aktuellste Version des Kodex ist auf der Homepage www.zeilhofer-handhabung.de zu finden.